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   BVerwG, 20.08.1973 - IV B 104.73   

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https://dejure.org/1973,3414
BVerwG, 20.08.1973 - IV B 104.73 (https://dejure.org/1973,3414)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1973 - IV B 104.73 (https://dejure.org/1973,3414)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1973 - IV B 104.73 (https://dejure.org/1973,3414)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1973 - IV B 104.73
    Die grundsätzliche Frage, ob die Beitragspflicht für eine Erschließungsanlage auch dann nach § 133 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - mit ihrer endgültigen Herstellung entsteht, wenn die Widmung der Anlage für den öffentlichen Verkehr erst später erfolgt, hat der beschließende Senat in den Urteilen vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 65.66 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3) und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34; DÖV 1970, 425) dahin entschieden, daß in diesem Falle, die Beitragspflicht mit der Widmung entsteht, da erst dann die Voraussetzung der Öffentlichkeit der Anlage im Sinne von § 127 Abs. 2 BBauG erfüllt ist.
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1973 - IV B 104.73
    Die grundsätzliche Frage, ob die Beitragspflicht für eine Erschließungsanlage auch dann nach § 133 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - mit ihrer endgültigen Herstellung entsteht, wenn die Widmung der Anlage für den öffentlichen Verkehr erst später erfolgt, hat der beschließende Senat in den Urteilen vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 65.66 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3) und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34; DÖV 1970, 425) dahin entschieden, daß in diesem Falle, die Beitragspflicht mit der Widmung entsteht, da erst dann die Voraussetzung der Öffentlichkeit der Anlage im Sinne von § 127 Abs. 2 BBauG erfüllt ist.
  • BVerwG, 06.07.1971 - IV B 63.71

    Möglichkeit einer nachträglichen Zustimmung zur Herstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1973 - IV B 104.73
    Insbesondere widerspricht der genannten Entscheidung nicht der Beschluß vom 6. Juli 1971 - BVerwG IV B 63.71 -, der eine nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde im Sinne von § 125 Abs. 2 BBauG gestattet.
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der in § 133 Abs. 2 BBauG bestimmte Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage bzw. der Teilmaßnahme, ausnahmsweise ein etwaiger späterer Zeitpunkt der Widmung der Anlage für den öffentlichen Gebrauch (vgl. Urteil vom 14. Juli 1968 - BVerwG IV C 65.66 - [Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3]), des nachträglichen Grunderwerbs, wenn die Satzung dies als Herstellungsmerkmal bezeichnet (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - [Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15]), des nachträglichen Inkrafttretens einer - nicht rückwirkenden - gültigen Beitragssatzung, des nachträglichen Eintritts der Bebaubarkeit des Grundstücks (vgl. Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - [BauR 1974, 54]) oder der nachträglichen Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG (vgl. Beschluß vom 20. August 1973 - BVerwG IV B 104.73 -).
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